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Variable Zinsklauseln

Anpassungsklauseln der Bank, aus denen ein uneingeschränktes Änderungsrecht abgeleitet wird, sind intransparent, wenn der Kunde nicht vorhersehen kann, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang weitere Gebühren auf ihn zukommen.

BGH Urt. v. 08.10.1997 / Az IV ZR 220/96;

BGH Urt. v. 17.03.1999 / Az IV ZR 218/97

  
           
    Erzeugt: 01.07.02. Letzte Änderung: 22.12.04.
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